Angaben gemäß § 5 TMG:
STAGE OF ART TATTOO
Julia Jork
Wertherstraße 264
33619 Bielefeld
Fon: 0521.93442960
E-Mail: info@stage-of-art.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
USt.-ID.Nr. : DE309903814
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Julia Jork
Quellenangabe für die verwendeten Bilder und aktuellen Beiträge:
https://www.facebook.com/Stage-of-Art-Tattoo-1475712849135973
Impressum Quelle: http://www.e-recht24.de
Alle Gasttätowierer/innen, die im Studio Stage of Art Tattoo Termine vereinbaren, arbeiten ausschließlich auf selbstständiger Basis und haben sich lediglich im Studio eingemietet. Die Haftung für vom Gasttätowierer geschlossenen Verträge und Ausführung von diesen liegt ausschließlich beim jeweiligen Künstler (und dessen Gewerbe).
Gleiches wie für Gasttätowierer/innen gilt für Tätowierer/innen, die sich auf selbstständiger Basis in den Räumlichkeiten von Stage of Art Tattoo einen Arbeitsplatz regelmäßig (zum Beispiel für bestimmte Wochentage) angemietet haben. Auch hier ist die/der jeweilige Künstler/in mit ihrem/seinen Gewerbe alleinig bezüglich Vertragsschlüssen mit eigenen Kunden und ausgeführter Aufträge verantwortlich und haftbar.
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Das Unternehmen „Stage of Art Tattoo“ behält sich vor, eine Tätowierung nicht durchzuführen oder unverzüglich abzubrechen, sollten eine oder mehrere Voraussetzungen am Termintag durch die Kundin/den Kunden nicht erfüllt sein. Ein solches kann auch alleinig auf Grund der professionellen Einschätzung durch die Tätowierer*innen des Unternehmes Stage of Art Tattoo geschehen (vgl. hierzu § 5 Punkt 8 und 8.1.3).
§ 642 BGB Mitwirkung des Bestellers:
(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.
*Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2003.
*Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2003.
** Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung) vom 13. November 2008 (BGBl. I S. 2215), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. Januar 2016 (BGBl. I S. 108) geändert worden ist.
Für Qualitätsminderungen oder Abweichungen von der Tattoovorlage, welche im Zusammenhang mit nachlässiger/falscher Pflege stehen (wie beispielsweise ein Ausbleichen, Narbenbildungen, Verbrennungen durch zu frühe Sonneneinstrahlung, etc.), haftet „Stage of Art Tattoo“ nicht. Die eventuell notwendigen Abweichungen hat die Kundin/der Kunde vor Beginn der Tattoositzung gesehen und ihr/sein Einverständnis hierzu vor Beginn der Tätowierung gegeben.
Das Unternehmen Stage of Art Tattoo behält sich vor, die AGB ändern zu können. Es gelten jeweils die aktuellen AGB zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung.
(zuletzt geändert am 29.05.2024)
Da wir uns derzeit in Deutschland in einer Pandemie (Covid 19) befinden, kann es sein, dass reservierte Tattootermine durch von der Regierung veranlasste soggenannte „Lockdowns“ (Schließung / Arbeitsverbot für ganze Branchen über einen bestimmten Zeitraum) betroffen sind und in einem solchen Fall nicht zum vereinbarten Termin stattfinden können.
Ebenso kann es sein, dass die Tattoositzung am geplanten Termin nicht stattfinden kann, sollte der/die AuftraggeberIn sich unverschuldet in Quarantäne begeben müssen zum Zeitpunkt des reservierten Tattootermins.
Sich Unverschuldet in Quarantäne begeben zu müssen, bedeutet in diesem Fall, dass der/die AuftraggeberIn Kontakt zu Personen, die an Corona erkrankt sind, hatte, selbst unvorhergesehen an Corona erkrankt ist oder nachweislich aus beruflichen Gründen vor der Tattoositzung in ein Risikogebiet reisen musste.
Sollte sich der Künstler/die Künstlerin von Stage of Art Tattoo aus in Punkt 2 aufgeführten Aspekten zum Zeitpunkt der reservierten Tattoositzung in Quarantäne begeben müssen, kann diese am geplanten Termin nicht stattfinden.
4. Unter diesen soeben in Punkt 1, 2 und 3 geschilderten Umständen wird in Absprache mit dem Kunden/der Kundin gemeinsam nach einem Ersatztermin geschaut, sobald feststeht, ab wann die Tattoobranche in NRW bzw. Bielefeld wieder arbeiten darf oder aber die Quarantäne aufgehoben wurde.
5. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist ausgeschlossen. Die Terminkaution verfällt in diesen Fällen nicht, sondern wird auf den neuen Ersatztermin angerechnet, sobald dieser stattfinden kann.
6. Alle weiteren bei Beauftragung vereinbarten Konditionen (u.a. Gesamtpreis, Motiv, Größe des Motivs. eingeplanter Zeitraum für die Tattooerstellung, ggfs. vereinbarter Aufpreis für weitere notwendige Zeit etc.) und die AGB des Unternehmens Stage of Art Tattoo bleiben bestehen und werden auf den Ersatztermin verlegt.
Da derzeit immer wieder andere Länder/Regionen als sog. Risikogebiete deklariert werden und man sich nach Rückkehr aus solchen Ländern mehrere Tage in Quarantäne begeben muss, ist der/die AuftragnehmerIn verpflichtet, ausreichend Abstand für eine eventuell auferlegte Quarantäne zwischen einem privat geplanten Auslandsaufenthalt (bspw. Urlaub) und der reservierten Tattoositzung einzuplanen. Sollte dies nicht geschehen und muss die Tattoositzung durch eine auferlegte Quarantäne bedingt durch einen privaten Auslandsaufenthalt verlegt werden, hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin diesen Umstand zuvor wissentlich in Kauf genommen. Dies gilt auch, sollte eine Region/ein Land erst während des privaten Aufenthalts des Auftraggebers/der Auftraggeberin als „Risikogebiet“ mit anschließend verordneter Quarantäne deklariert werden.
Das Unternehmen Stage of Art Tattoo informiert seine Kunden/innen stets über Änderungen der aktuell im Studio geltenden Hygieneauflagen über die seine Website sowie seine Social Media Kanäle. Kunden/innen können zudem auch im Vorfeld des reservierten Tattootermins sich direkt vom Unternehmen über bestehende Regelungen in den Räumlichkeiten informieren lassen.
2.1 Die Hygieneregelungen in den Räumlichkeiten von Stage of Art Tattoo können laut Hausrecht u.a. auch strenger als die von der Regierung beschlossenen ausfallen. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, während der Tattoositzung den aktuell in den Räumlichkeiten von Stage of Art Tattoo geltenden Hygieneregelungen nachzukommen und sich rechtzeitig im Vorfeld über selbige zu informieren.
2.2 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, für die Tattoositzung geforderte Nachweise (negatives tagesaktuelles Testergebnis aus einem Schnelltestzentrum etc.) mit sich zu führen und auf Verlangen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin während des Termins vorzuzeigen.
3. Trifft den/die AuftraggeberIn eine Mitschuld am notwendigen Ausfall/Verlegung des reservierten Tattootermins (wie u.a. in §2 Punkt 1 und 2 geschildert) bedingt durch Regelungen in Verbindung der Pandemie, so wird die Terminkaution vom Unternehmen Stage of Art Tattoo einbehalten.
4. Sollte zudem durch die kurzfristige Absage kein vergleichbarer Umsatz an dem Tag durch den/die AuftragnehmerIn generiert werden können, behält sich das Unternehmen Stage of Art Tattoo darüber hinaus vor, eine entsprechende Entschädigung von dem/der AuftraggeberIn gemäß § 642 BGB Mitwirkung des Bestellers zu fordern.
Stand 31.08.2021