Impressum & AGB

IMPRESSUM

 

Angaben gemäß § 5 TMG:
STAGE OF ART TATTOO

 

Julia Jork
Otto-Brenner-Straße 110
33607 Bielefeld
Fon: 0521.93442960
E-Mail: info@stage-of-art.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
USt.-ID.Nr. : DE309903814

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Julia Jork

 

Quellenangabe für die verwendeten Bilder und aktuellen Beiträge:

https://www.facebook.com/Stage-of-Art-Tattoo-1475712849135973

 

 

Impressum Quelle: http://www.e-recht24.de

Gasttätowierer / selbstständig tätige Tätowierer

Alle Gasttätowierer/innen, die im Studio Stage of Art Tattoo Termine vereinbaren, arbeiten ausschließlich auf selbstständiger Basis und haben sich lediglich im Studio eingemietet. Die Haftung für vom Gasttätowierer geschlossenen Verträge und Ausführung von diesen liegt ausschließlich beim jeweiligen Künstler (und dessen Gewerbe).

 

Gleiches wie für Gasttätowierer/innen gilt für Tätowierer/innen, die sich auf selbstständiger Basis in den Räumlichkeiten von Stage of Art Tattoo einen Arbeitsplatz regelmäßig (zum Beispiel für bestimmte Wochentage) angemietet haben. Auch hier ist die/der jeweilige Künstler/in mit ihrem/seinen Gewerbe alleinig bezüglich Vertragsschlüssen mit eigenen Kunden und ausgeführter Aufträge verantwortlich und haftbar.

Haftungsausschluss (Disclaimer)
Haftung für Inhalte

 

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Stage of Art Tattoo

§ 1 Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit dem Unternehmen ,,Stage of Art Tattoo“ (Otto-Brenner-Str. 110, 33607 Bielefeld) geschlossen werden.
  2. Nicht zum Unternehmen „Stage of Art Tattoo“ gehören TätowiererInnen, die auf Grund eines Mietverhältnisses ihre selbstständige Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausüben.

§ 2 Allgemeine Voraussetzungen

  1. Es werden ausschließlich Personen tätowiert, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Am Tag der Tätowierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
  2. Schwangere oder stillende Personen werden nicht tätowiert.
  3. Ebenso werden keine Personen tätowiert, die unter Alkohol-, Drogen- oder unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Medikamente stehen.
  4. Bei einer Einnahme von Antibiotika findet ebenfalls keine Tätowierung statt.
  5. Es werden keine Bluter, Personen mit Immunschwäche (insbesondere HIV) oder anderen schweren Erkrankungen (u.a. Epilepsie, Hepatitis) tätowiert.
  6. Personen, die unter dem Einfluss blutverdünnender Medikamente stehen, werden ebenso nicht tätowiert.
  7. Besteht zum Zeitpunkt des Tattootermins eine akute Viruserkrankung, Infektion oder sonstige ansteckende Krankheit, findet die Tätowierung ebenfalls nicht statt.
  8. Es werden lediglich Körperstellen tätowiert, die hierfür geeignet sind. Ungeeignet sind Körperstellen insbesondere, wenn sie einen Sonnenbrand, frische Hautverletzungen, eine akut ausgebrochene Neurodermitis, weitere Hautkrankheiten oder unverheilte Narben aufweisen. Die Kundin/der Kunde trägt die Verantwortung, dass die gewünschte Körperstelle am Tag des vereinbarten Termins für eine Tätowierung geeignet ist.
  9. Personen, die an Diabetes erkrankt sind, müssen zunächst Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt halten, ob eine Tätowierung vorgenommen werden kann. Über dessen Einschätzung, über Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahme ist uns wahrheitsgemäß in mündlicher oder in Textform (§ 126 Abs. 1 S. 1 BGB) Auskunft zu erteilen.
  10. Es dürfen durch die Kundin/den Kunden keine betäubenden Cremes/Mittel etc. auf die zu tätowierende Hautstelle vor dem Tattootermin aufgetragen werden (u.a. Emla-Salbe).
  11. Es wird erwartet, dass die Kundin/der Kunde am Tattootermin eine ausreichende Körperhygiene aufweist.
  12. Ein angemessenes Verhalten gegenüber den KünstlernInnen wird in den Räumlichkeiten von „Stage of Art Tattoo“ vorausgesetzt.
  13. Die Kundin/der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, zum Tattootermin in bestmöglicher körperlicher Verfassung zu erscheinen, um die Belastung des Termins die komplette Zeit durchzuhalten. Hierzu gehört es unter anderem, gesund und ausgeschlafen zum Termin zu erscheinen, zuvor ausreichend gegessen und getrunken zu haben und sich bei längeren Tattoositzungen auch etwas zu Essen und Getränke mitzunehmen.
  14. Vor dem Tattootermin ist von jedem Kunden/jeder Kundin wahrheitsgemäß eine Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben.

 

Das Unternehmen „Stage of Art Tattoo“ behält sich vor, eine Tätowierung nicht durchzuführen oder unverzüglich abzubrechen, sollten eine oder mehrere Voraussetzungen am Termintag durch die Kundin/den Kunden nicht erfüllt sein. Ein solches kann auch alleinig auf Grund der professionellen Einschätzung durch die Tätowierer*innen des Unternehmes Stage of Art Tattoo geschehen (vgl. hierzu § 5 Punkt 8 und 8.1.3).

§ 3 Terminkaution

  1. Bei Vertragsschluss ist die Zahlung einer Terminkaution fällig.
  2. Als Gegenleistung für die Zahlung der Terminkaution reserviert Stage of Art Tattoo ab Vertragsschluss den vereinbarten Zeitraum (Tattootermin) für die Kundin/den Kunden verbindlich. Ab Vertragsschluss nimmt der Besteller/die Bestellerin die entsprechende Leistung des Auftragnehmers mit sofortiger Wirkung in Anspruch.
  3. Bei kleineren Tattoos bis maximal 150 Euro Gesamtkosten ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro, bei größeren Motiven eine Kaution in Höhe von 100 Euro zu entrichten.
  4. Im Falle eines Nichterscheinens am vereinbarten Termin, eines Vertragsrücktritts des Kunden /der Kundin oder eines Nichterfüllens der allgemeinen Voraussetzungen (siehe § 2) wird die Kaution einbehalten.
  5. Im Krankheitsfall wird die Terminkaution auf einen neuen Termin gutgeschrieben. Hierzu ist es erforderlich, dass der/dem jeweiligen KünstlerIn die Absage des Termins spätestens 2 Stunden vor Beginn des Tattootermins, jedoch spätestens bis 10.00Uhr am Termintag, sollte die Sitzung nach 12.00Uhr beginnen, in Textform (§ 126 Abs. 1 S. 1 BGB) vorliegt und ein Nachweis durch ärztliches Attest/Krankschreibung (Kopie genügt) erbracht werden kann. Eine Erstattung der Terminkaution ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
    1. Ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer entsprechenden Krankschreibung für den Tag der Tattoositzung verfällt die Kaution und kann nicht auf einen neuen Termin umgebucht werden. Gleiches gilt bei einer zu späten Absage des Termins.
    2. Zudem kann, sofern kein ärztlicher Nachweis (Krankschreibung/Attest) für den Tag des reservierten Tattootermins vorliegt oder dieser zu spät durch den Auftraggeber abgesagt wird, zusätzlich §5 Punkt 8 vom Auftragnehmer gelten gemacht und eine entsprechende Entschädigung für den ausgefallenen Umsatz vom Auftraggeber gefordert werden.
  6. Im Krankheitsfall des Künstlers/der Künstlerin am Termintag ist der/die Besteller/in vor Terminbeginn umgehend zu informieren (telefonisch oder in Textform).
    1. Im Krankheitsfall des Künstlers/der Künstlerin und damit verbunden Terminausfalls sind möglichst zeitnah dem Besteller/der Bestellerin alternative Termine zu nennen bzw. diese gemeinsam abzustimmen, an denen die Tätowierung stattfinden kann.
    2. Anschließend reserviert sich der Besteller/die Bestellerin den alternativen Termin verbindlich und die hinterlegte Terminkaution wird auf den neuen Termin gut geschrieben.

§ 4 Nachstechen

  1. Das einmalige Nachstechen des Motivs ist, soweit notwendig, innerhalb von vier Monaten nach dem entsprechenden Tattootermin kostenlos.
  2. Jedes weitere Nachstechen ist kostenpflichtig. Wir weisen darauf hin, dass gerade bei Narbengewebe, Coverups (Überdeckungen vorhandener Motive mit einem neuen Tattoo) und bestimmten Körperstellen ein mehrfaches Nachstechen auf Grund des Gewebes notwendig werden kann.
  3. Wir behalten uns vor, bei Missachtung unserer Pflegeanleitung Kosten für die Nacharbeit zu berechnen, auch wenn diese im Zeitraum der ersten vier Monate nach Leistungserbringung liegt.
  4. Die Nacharbeiten sind für den Kunden/die Kundin außerdem kostenpflichtig, wenn diese/r zu einem vereinbarten Nachstechtermin ohne Absage nicht erscheint. Die Absage muss bei uns bis spätestens 10.00 Uhr mit Begründung am Termintag in Textform (§ 126 Abs. 1 S. 1 BGB) erfolgen.

§ 5 Werklohn

  1. Nach Abnahme des Werkes (§ 640 Abs. 1 S. 1 BGB) ist der Werklohn in Form von Barzahlung in voller Höhe nach jeder Sitzung an den jeweiligen Künstler/in von „Stage of Art Tattoo“ zu entrichten.
    1. 1 Das Werk wird hier als die Tätowierung definiert, die an dem Termintag vorgenommen wurde, unabhängig, ob diese fertiggestellt werden konnte oder ob weitere Sitzungen zur Vervollständigung des Gesamtmotivs erforderlich sind.
  2. Die hinterlegte Terminkaution wird mit dem Werklohn verrechnet.
  3. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
  4. Der Wert gültiger Gutscheine von „Stage of Art Tattoo“ kann vollständig oder auch teilweise mit einem Werklohn bei dem auf dem Gutschein namentlich genannten Künstler/in verrechnet werden.
  5. Der vereinbarte Preis richtet sich nach geschätztem zeitlichem Aufwand, den Vor- und Nacharbeiten zur Erstellung des Werks, die Tätowierung an sich sowie der Entwurf schätzungsweise in Anspruch nehmen werden. Ebenso ist der Materialaufwand, welcher zur Herstellung des Werkes notwendig ist, im Gesamtpreis enthalten.
  6. „Sitzungspreis“: Die Preise von Stage of Art Tattoo sind zudem immer terminbezogen, das heißt, sie richten sich nach der vom Besteller/der Bestellerin bei Vertragsschluss verbindlich reservierten Zeit. Der/die Künstler/in von Stage of Art Tattoo hält diesen Zeitraum für den Besteller/die Bestellerin frei und stellt ihre/seine Arbeitskraft über den gesamten reservierten Zeitraum zur Verfügung.
    1. Wird ein Tattoo am Termintag nicht vollständig fertig, die Sitzung durch den Besteller/die Bestellerin vorzeitig abgebrochen oder ist auf Grund nicht erfüllter Voraussetzungen durch den/die Bestellerin (vgl. § 2 Allgemeine Voraussetzungen) eine Tätowierung nicht durchführbar, so wird der bei Vertragsschluss vereinbarte Sitzungspreis in voller Höhe fällig (vgl. § 5 Punkt 7, Punkt 8 sowie § 642 BGB Mitwirkung des Bestellers).
    2. Der Werklohn wird nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig fällig, sollte eine Tätowierung wegen vorzeitigen Abbruchs der Sitzung durch den/die Künstlerin von Stage of Art Tattoo nicht fertiggestellt werden können (u.a. wegen Krankheitsfällen bei Künstlern/innen, etc.)
    3. Der Werklohn wird nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig fällig, sollte der/die Künstler/in von Stage of Art Tattoo in diesem Zeitraum durch anderweitige Verwendung seiner/ihrer Arbeitskraft weiteren Umsatz erwerben (vgl. § 642 BGB Mitwirkung des Bestellers). Der vereinbarte Preis richtet sich nach Aufwand, den die Tätowierung an sich sowie der Entwurf schätzungsweise in Anspruch nehmen werden, sowie Materialaufwand.
  7. Für die Herstellung des Werks (hier die Tätowierung) durch Stage of Art Tattoo ist die Mitwirkung des Bestellers erforderlich.
  8. Das Unternehmen behält sich gemäß § 642 BGB vor, vom Auftraggeber*in eine angemessene Entschädigung, die bis zu 100 Prozent des vereinbarten Sitzungspreises betragen kann, zu verlangen, sollte diese*r ihrer*seiner notwendigen Mitwirkung zur Fertigstellung des Werks nicht nachkommen.
    1. Dies ist u.a. gegeben, wenn der Besteller:
      1. zum vereinbarten Termin nicht erscheint.
      2. zum vereinbarten Termin deutlich zu spät erscheint.
      3. eine oder mehrere der unter „Allgemeinen Voraussetzungen“ (vgl. § 2) aufgeführten Aspekte zum Terminzeitpunkt nicht erfüllt.
      4. die Tattoositzung vorzeitig abbricht.
      5. die Tattoositzung im Krankheitsfall nicht rechtzeitig absagt (vgl. § 3 Punkt 4).
    2. Die angemessene Entschädigung beträgt weniger als 100 Prozent des vereinbarten Sitzungspreises, sollte der/die UnternehmerIn infolge der fehlenden Mitwirkung zur Fertigstellung des Werks durch den/die Bestellerin Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung seiner/ihrer Arbeitskraft weiteren Umsatz erwerben. Dies ist gegeben, wenn im reservierten Zeitraum des Bestellers/der Bestellerin ein anderes Tattoo bei einem anderen Kunden/einer anderen Kundin durch den Künstler/die Künstlerin vorgenommen werden kann. In diesen Fällen wird die Entschädigung um den zusätzlich erwirtschafteten Umsatz in diesem reservierten Zeitraum reduziert. Jedoch wird in jedem Fall unabhängig hiervon die bis dahin geleistete Vorarbeit am Entwurf dem Besteller in Rechnung gestellt (vgl. § 11.1.3).
  9. Bei größeren Projekten kann Stage of Art Tattoo lediglich eine voraussichtliche Anzahl der notwendigen (Tages-)Sitzungen zur Fertigstellung des Motivs und somit eine ungefähre Preisspanne nennen. Stage of Art Tattoo kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Fertigstellung der Tätowierung letztendlich nicht doch mehr Zeit als prognostiziert erfordert. Demnach kann der endgültige Preis der Tätowierung höher als prognostiziert ausfallen, sollten mehr Sitzungen erforderlich sein als zunächst veranschlagt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch den Kunden/die Kundin eine (Tages-) Sitzung vorzeitig abgebrochen wird und dadurch das Tattoo nicht fertiggestellt werden kann (vgl. § 5 Punkt 6 und Punkt 8)
  10. Auch können die Gesamtkosten für die Tätowierung/die einzelne Tattoositzung vom ursprünglich vereinbarten Werklohn, welcher in der Auftragsbestätigung festgehalten wurde, deutlich abweichen, sollten Änderungen oder Ergänzungen vom Kunden / der Kundin gewünscht werden, die bei Vertragsschuss nicht besprochen wurden. Dies betrifft auch das nachträgliche Einreichen von Bildern, neuen Ideen etc., die für den Entwurf verwendet werden sollen, sofern mit der Arbeit am Entwurf bereits begonnen wurde oder die nachträglich eingereichten Informationen einen deutlichen Mehraufwand für die Tätowierung bzw. den Entwurf hierfür bedeuten. Weitere Gründe für nachträgliche Änderungen des vereinbarten Sitzungspreises können beispielsweise Größenanpassungen (größer als zuvor besprochen), Stiländerungen, der Wunsch nach mehr Schattierungen, Farbänderungen (beispielsweise Änderung von Black & Grey auf – Elemente in – Full Color), etc. sein.

 

§ 642 BGB Mitwirkung des Bestellers:

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

§ 6 Entwürfe

  1. Vor Vertragsschluss werden jedes Motiv, die gewünschte Körperstelle (Placement) und ungefähre Größe umfassend mit dem Künstler / der Künstlerin von Stage of Art Tattoo und dem Kunden/der Kundin besprochen.
  2. Zudem wird dem Kunden / der Kundin, sofern diese/r noch keine Fotos oder andere Inspirationen zur Beratung mitgebracht hat, eine Frist genannt, bis wann Inspirationen/Informationen zum Entwurf noch nachgereicht werden können bevor mit der Arbeit am Entwurf begonnen wird. Spätestens müssen diese Bildbeispiele und Erklärungen jedoch 14 Tage vor dem Tattootermin des Auftragnehmers vorliegen.
  3. Kleine Veränderungen am Entwurf oder auch umfassendere, sofern sie auf einer Fehlinterpretation der bei Terminvereinbarung geschilderten Kundenvorstellung durch den Künstler / die Künstlerin von Stage of Art Tattoo beruhen, sind im vereinbarten Sitzungspreis inbegriffen.
  4. Umfassende Änderungswünsche am Entwurf durch den/die Besteller/in, die nicht auf § 6 Punkt 3 beruhen, erhöhen den vereinbarten Gesamtpreis. Ob auf diese nachträglichen Änderungen eingegangen werden kann, ist dem Ermessen des Auftragnehmers überlassen (vlg. § 6 Punkt 5).
  5. Nachträglich gewünschte umfassende Änderungen, sofern diese neue Elemente/Stilmittel betreffen, können gegebenenfalls von Stage of Art Tattoo auch komplett abgelehnt werden, sofern diese in der verbleibenden Zeit bis zum reservierten Termin nicht mehr zu schaffen oder als Tätowierung nicht umsetzbar sind. Ausgeschlossen hiervon sind umfassende Änderungen, die auf § 6 Punkt 3 beruhen.
  6. Alle Rechte am fertigen Entwurf liegen bei Stage of Art Tattoo.
  7. Die Originalentwürfe verbleiben auch nach der Tattoositzung beim Auftragnehmer Stage of Art Tattoo.
  8. Der speziell für den Besteller angefertigte Entwurf wird kein zweites Mal von unseren Künstlern gestochen, also niemals eins zu eins kopiert. Ausgenommen hiervon sind Motive, die nicht von uns speziell angefertigt wurden und/oder nicht abänderbar sind (beispielsweise Disney- und Comicfiguren, Screenshots aus Filmen, diverse Zeichen, die von uns nicht speziell für einen Kunden individualisiert wurden, etc.).
  9. Stage of Art Tattoo kopiert keine Werke anderer Tattookünstler*innen 1 zu 1, um das Urheberrecht und Copyright anderer Künstler*innen nicht zu verletzen. Sollte eine fremde Tattoovorlage als Inspiration dienen, so wird diese soweit vom Auftragnehmer abgeändert, dass ein neues, individuelles Tattoomotiv entsteht.
    1. Ausnahmen hiervon stellen Motive dar, die sich nicht abändern lassen wie beispielsweise Logos, Comic-, Manga-oder Filmfiguren, bestimmte Zeichen usw.
    2. Sollte eine exakte Kopie eines aktuellen Kunstwerks/Zeichnung eines anderen Künstlers (Tätowierungen ausgenommen) gewünscht sein, so ist vom Auftraggeber*in zuvor eine schriftliche Erlaubnis des/der Urhebers/in einzuholen, dass das entsprechende Werk als Tätowierung vervielfältigt werden darf. Ausnahme hiervon stellen klassische Statuen, Gemälde etc. dar.

§ 7 Gutscheine

  1. Gutscheine des Unternehmens „Stage of Art Tattoo“ können in jedem gewünschten Wert im Studio erworben werden.
  2. Die Gültigkeit beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.
  3. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  4. Eine Übertragung des Gutscheinwerts auf den Gutschein eines anderen, nicht darauf namentlich vermerkte/n Künstler/in, ist ausgeschlossen.
  5. Der Wert des Gutscheins kann ausschließlich für ein oder mehrere Tattoos bei darauf namentlich vermerktem/r Künstler/in eingelöst werden.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde / die Kundin gewährt Stage of Art Tattoo unentgeltlich und unwiderruflich sämtliche Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an den Fotografien der Tätowierung, die Stage of Art Tattoo während der Sitzungen anfertigt. Darauf befindliche Personen werden auf Wunsch anonymisiert und lediglich die Tätowierung gezeigt.
  2. Alle Rechte am (überlassenen) Tattooentwurf liegen bei Stage of Art Tattoo. Originalentwürfe verbleiben bei den Künstlern von Stage of Art Tattoo. Der Kunde / die Kundin hat keinerlei Ansprüche auf Überlassung des Entwurfs.

§ 9 Kundenkommunikation und Datenschutz

  1. Stage of Art Tattoo kommuniziert mit seinen Kunden/innen unter anderem über Social-Media-Kanäle (Facebook und Instagram) sowie auf dem mobilen Endgerät über Whatsapp – beispielsweise zum Verschicken von Entwürfen etc.. Da das Unternehmen dieser Kanäle in den USA seinen Sitz hat, kann nicht sichergestellt werden, dass keinerlei Kundendaten an das Unternehmen weitergeleitet werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn nur einer der beiden Geschäftspartner diese Anwendungen nutzt.
  2. Nutzt man selbst die oben genannten Plattformen nicht und möchte auch nicht, dass eventuell eigene Daten an das Unternehmen weitergeleitet werden, so bietet Stage of Art Tattoo allen Kunden/innen an, über Email und Festnetz zu kommunizieren anstelle von mobilen Endgeräten.
  3. Wir empfehlen darüber hinaus vertrauliche Daten und Dokumente stets über Email oder persönlich im Studio einzureichen bzw. via Festnetz durchzugeben.
  4. Kundendaten, die bei uns im Studio erhoben werden, (Einverständniserklärungen, Terminvereinbarungen – Kalender) werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Einverständniserklärungen und Kalender werden von Stage of Art Tattoo zehn Jahre lang aufbewahrt.

§ 10 Hygiene

  1. Der Kunde/die Kundin erhält ausführliche mündliche Informationen zur Vorbereitung auf den Termin sowie Hinweise zur Pflege und Nachbehandlung des Tattoos in mündlicher und Textform.
  2. Der Kunde wird zudem darauf hingewiesen, dass die Pflegehinweise sowie die Hinweise zur optimalen Vorbereitung auf den Tattootermin jederzeit auf unserer Website eingesehen werden können
  3. „Stage of Art Tattoo“ minimiert das Risiko von Komplikationen, die in Verbindung mit einer Tätowierung stehen, indem wir streng nach Hygieneverordnung* arbeiten und u.a. ausschließlich Einwegnadeln verwenden.

*Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2003.

§ 11 Vertragsrücktritt

  1. Vertragsrücktritt durch den Besteller nach § 648 BGB:
    1. Vor Abnahme des Werkes kann der Besteller den Vertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Er muss dem Unternehmer aber dennoch den vereinbarten Werklohn zahlen, unabhängig davon wie weit das Werk schon fertiggestellt ist.
    2. Kann der Auftragnehmer durch seine Arbeitskraft anderweitig am reservierten Termintag Umsatz generieren (durch eine andere Tätowierung in dem ursprünglich reservierten Zeitraum des Bestellers), so ist lediglich die Differenz zwischen erwirtschaftetem Umsatz und ursprünglich vereinbarten Werklohn durch den Besteller zu zahlen.
    3. Unabhängig von § 11 1.2. ist in jedem Fall die bis zum Vertragsrücktritt des Bestellers geleistete Arbeit an den Auftragnehmer zu zahlen (beispielsweise bereits geleistete Recherche- und Entwurfsarbeiten). In diesem Fall werden je angefangener halber Stunde 50€ plus Umsatzsteuer hierfür veranschlagt.
    4. Der Besteller erhält eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen ist.
    5. Die bei Vertragsschluss gezahlte Terminkaution wird bei Vertragsrücktritt durch den Besteller einbehalten, da die Leistung bereits vom Besteller mit sofortiger Wirkung in Anspruch genommen wurde. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist demnach ausgeschlossen (vgl. hierzu auch § 3 Punkt 2 und Punkt 4).
  2. Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer nach § 643, § 642 BGB:
    1. Der Auftragnehmer kann seinerseits den Werkvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Auftraggeber seinen Pflichten zur Mitwirkung an der Herstellung des Werkes nicht nachkommt (vgl. hierzu § 2 Allgemeine Voraussetzungen, § 5 Werklohn Punkt 8) – beispielsweise zum Tattootermin nicht nüchtern, krank oder deutlich zu spät (mehr als 30 Minuten) erscheint.

Haftungsausschluss

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dieser Haftungsausschluss gilt für sämtliche Werkverträge mit dem Unternehmen „Stage of Art Tattoo“.

 

  1. Nicht zum Unternehmen „Stage of Art Tattoo“ gehören TätowiererInnen, die aufgrund eines Mietverhältnisses ihre selbstständige Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausüben.

§ 2 Haftung bei Verlust/Beschädigung von Sachen

  1. Für die Garderobe in unseren Räumlichkeiten wird keine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden übernommen.

 

  1. Gleiches gilt bei einem Verlust oder einer Beschädigung mitgebrachter (Wert-) Gegenstände.

§ 3 Einwilligung in die gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2)

  1. Bei einer Tätowierung wird mittels spezieller Nadeln Farbe dauerhaft in die Haut, genauer die zweite Hautschicht, gestochen. Es entstehen dabei Wunden, am ehesten vergleichbar mit oberflächlichen Schürfwunden. Die hierdurch eingebrachten Farbpigmente stellen Fremdkörper für den Körper dar. Sie verbleiben im Körper dauerhaft. Dieser Vorgang stellt nach §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung dar.

 

  1. Der Kunde / die Kundin willigt ausdrücklich in die oben bezeichnete vorsätzliche gefährliche Körperverletzung nach §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB ein.

§ 4  Allgemeine gesundheitliche Risiken

  1. Eine Tätowierung stellt immer ein Risiko für die Gesundheit dar. Insbesondere wird explizit auf die in diesem Haftungsausschluss bezeichneten Risikofaktoren hingewiesen.

 

  1. Durch nachlässige Pflege der verwundeten Stelle seitens des Kunden/ der Kundin kann es während des Heilungsprozesses zu Komplikationen kommen (u.a. Entzündungen, Infektionen). Da „Stage of Art Tattoo“ lediglich ausführliche Pflegehinweise geben, die Durchführung jedoch nicht kontrollieren kann, haftet „Stage of Art Tattoo“ nicht für Schäden und Folgeschäden, die in Verbindung mit der Tätowierung stehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zweifelsfrei rückführbar sind.

 

  1. Die oben bezeichneten möglichen Folgen der Tätowierung werden der Kundin/ dem Kunden vor Beginn der Tattoositzung detailliert erklärt. Mit der Einverständniserklärung nimmt die Kundin/der Kunde dieses Risiko und alle daraus entstehenden Konsequenzen willentlich und wissentlich in Kauf.

 

  1. „Stage of Art Tattoo“ haftet nicht für Komplikationen und Folgeschäden jedweder Art, die mit der Tätowierung in Verbindung stehen. Ausgenommen sind Schäden und Folgeschäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Unternehmens zweifelsfrei zurückzuführen sind.

 

  1. „Stage of Art Tattoo“ minimiert das Risiko von Komplikationen, die in Verbindung mit einer Tätowierung stehen, indem wir streng nach Hygieneverordnung* arbeiten und u.a. ausschließlich Einwegnadeln verwenden.

*Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2003.

§ 5 Vorbeugung von allergischen Reaktionen

 

  1. Auch kann es zu allergischen Reaktionen gegen die eingebrachten Farbpigmente kommen. Allergische Reaktionen können auch nach dem Abheilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden und nachträglich auftreten. Die Kundin/der Kunde wird im Voraus über das Risiko allergischer Reaktionen von uns aufgeklärt und willigt explizit in das Risiko einer allergischen Reaktion ein.

 

  1. „Stage of Art Tattoo“ minimiert das Risiko von Komplikationen und allergischen Reaktionen, indem ausschließlich in Deutschland zugelassene Tätowierfarben professioneller Hersteller (zugelassen gemäß Tätowiermittelverordnung**) verwendet werden.  Alle von Stage of Art Tattoo genutzten Farben sind seit dem Inkrafttreten der neuen REACH-Verordnung in der EU gemäß dieser zugelassen (aktueller Standard seit 2023). Ältere Farben, die dieser neuen Verordnung nicht entsprechen, werden seitdem nicht mehr als Tätowiermittel von Stage of Art Tattoo verwendet.
  1. „Stage of Art Tattoo“ minimiert das Risiko von Komplikationen und allergischen Reaktionen überdies, indem die zugelassenen Tattoofarben ordnungsgemäß gelagert und gekennzeichnet werden (Öffnungsdatum). Nach Ablauf der Haltbarkeit nach Öffnung werden die Farben ordnungsgemäß entsorgt und nicht weiter verwendet.
  2. Interessierte können sich vor Vertragsschluss nach einer Beratung auch die Inhaltsstoffe der Tattoofarben, die für ihr angestrebtes Motiv nötig wären, von Stage of Art Tattoo aushändigen lassen, um eventuelle Risiken bei bestehenden Allergien mit Ärzten im Vorfeld zu besprechen.

** Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung) vom 13. November 2008 (BGBl. I S. 2215), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. Januar 2016 (BGBl. I S. 108) geändert worden ist.

§ 6 Ausführung der Tätowierung und Risiken während der Tattoositzung

  1. Die fertige Tattoovorlage wird als sogenannter „Stencil“ (eigens angefertigte Schablone für das Tattoodesign als Linienversion, die zur Orientierung während des Tattooprozesses dient) auf die Haut aufgebracht oder mit entsprechenden Stiften direkt auf die Haut gezeichnet. Vor Beginn der Tattoositzung sieht die Kundin/der Kunde dementsprechend die genaue Positionierung und Größe der zukünftigen Tätowierung. Zudem sind die entscheidenden Aspekte des Motivs deutlich erkennbar und werden ansonsten ausführlich vor Beginn der endgültigen Tätowierung besprochen.

 

  1. Das Motiv wird erst tätowiert, wenn die Kundin/der Kunde nach Aufbringen der Vorlage auf der Haut ihr/sein mündliches Einverständnis zu Größe, Ausführung und Positionierung gibt.

 

  1. Notwendige nachträgliche Anpassungen der Vorlage werden gemeinsam ausführlich mit der Kundin/dem Kunden besprochen und nur nach deren/dessen Einwilligung tätowiert.

 

  1. Es kann u.a. zu Farbabweichungen, Verblassen von Farben/Farbintensitäten oder einem Unterlaufen von Farben in die dritte Hautschicht durch Unregelmäßigkeiten im Gewebe (sog. Blow Outs) sowie Narbenbildung während der Heilungsphase kommen. Dies kann trotz professioneller Durchführung der Tätowierung niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde/ die Kundin willigt ausdrücklich in dieses Risiko ein. Eine Haftung von „Stage of Art Tattoo“ ist bis auf grob fahrlässig oder vorsätzliche Schädigungen ausgeschlossen.
  2. Die Tätowierung in der Haut wird immer anders als die Vorlage auf weißem Hintergrund wirken. Dies ist dem/der Besteller/in bereits bei Vertragsschluss bewusst und wird somit wissentlich von diesem/dieser in Kauf genommen.
    1. Neben unter Punkt 4 aufgeführten Aspekten können Anpassungen von (Foto-)Vorlagen erforderlich sein, das selbige als Tätowierung sinnvoll umsetzbar sind. Änderungen, sofern diese erforderlich sind, sind bereits auf dem Stencil erkennbar und werden erst nach Einwilligung des/der Bestellers/in tätowiert.
    2. Zu einem guten abgeheilten Ergebnis ist auch immer die richtige Pflege und ein gewissenhafter Umgang mit der frischen Tätowierung durch den Besteller/die Bestellerin zwingend erforderlich (vgl. Haftungsausschluss § 7).
    3. Das abgeheilte Tattoo ist überdeckt von einer Hautschicht. Aufgrund der individuellen Beschaffenheit von dieser sieht ein abgeheiltes Tattoo immer anders aus als frisch gestochen und anders als die Vorlage (u.a. wirken die Farben blasser als direkt nach dem Einbringen in die Haut; auch kann es zu leichten Farbveränderungen während der Abheilphase kommen)
    4. Es besteht demnach kein Mangel und/oder Schadensanspruch des Bestellers/der Bestellerin, sollte die frisch tätowierte und/oder abgeheilte Tätowierung im direkten Vergleich zur Vorlage auf Papier dieser nicht zu 100 Prozent entsprechen, es sei denn, es liegt eine nachweislich vorsätzliche oder nachweislich grob fahrlässige Handlung durch Stage of Art Tattoo diesem Umstand zu Grunde.
  3. Bewegt sich der/die Kunde/in während sich die Nadel in der Haut befindet – dies können auch kleinste Bewegungen sein – kann es passieren, dass Schattierungen und/oder Linien dadurch beeinflusst werden (bspw.: Wackler in der Linienführung, „Übermalen“ von Flächen). Dieser Umstand ist dem/der Besteller/in vor Vertragsschluss bewusst und wird während der Tattoositzung wissentlich in Kauf genommen. Stage of Art Tattoo kann aus diesem Grund keine Garantie übernehmen, dass keinerlei Schönheitsfehler (wie beispielsweise Wackler) im fertigen Tattoo aufkommen. Eine Haftung oder Schadensanspruch ist auch in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es liegt den Fehlern eine nachweisbar grob fahrlässige Handlung oder ein nachweisbarer Vorsatz des/der Künstlers/in von Stage of Art Tattoo zu Grunde.
  4. Betrifft Tattoos mit Schriftzügen, Daten, Koordinaten, Bedeutungen von Symbolen und Schriften, etc..: auch hier liegt die Verantwortung bei dem/der Besteller/in, dass Rechtschreibung, Daten, Koordinaten, Bedeutungen von Symbolen und Schriften. richtig bzw. die vom Besteller/der Bestellerin intendierten sind. Zur sorgfältigen Überprüfung erhält der/die Bestellerin den fertigen Entwurf von Stage of Art Tattoo zur Abnahme vor der Tattoositzung. Zudem sieht der Besteller/die Bestellerin die Vorlage als Stencil auf der Haut bevor tätowiert wird und gibt nochmals sein/ihr Einverständnis hierzu. Stage of Art Tattoo überprüft nach bestem Wissen Rechtschreibung, Daten in römischen Ziffern etc., jedoch können wir nicht ausschließen, dass bei oben genannten Aspekten Fehler passieren. Eine Haftung oder Schadensansprüche des Bestellers/der Bestellerin gegen Stage of Art Tattoo sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vom Künstler nachweisbar grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

§ 7 Risiken nach der Tätowierung/Nachpflege

  1. Auch machen wir explizit darauf aufmerksam, dass eine nachlässige Pflege zur Qualitätsminderung des Endergebnisses führen kann. Die Kundin/der Kunde wird von uns ausführlich über die Pflege ihrer/seiner frischen Tätowierung sowie über die Langzeitpflege ihrer/seiner abgeheilten Tätowierung in mündlicher sowie Textform aufgeklärt.

 

  1. Die aktuellen Pflegehinweise können auch jederzeit auf unserer Website abgerufen werden. Bei eventuellen Rückfragen stehen unsere KünstlerInnen auch persönlich beratend den KundenInnen zur Verfügung.

 

Für Qualitätsminderungen oder Abweichungen von der Tattoovorlage, welche im Zusammenhang mit nachlässiger/falscher Pflege stehen (wie beispielsweise ein Ausbleichen, Narbenbildungen, Verbrennungen durch zu frühe Sonneneinstrahlung, etc.), haftet „Stage of Art Tattoo“ nicht. Die eventuell notwendigen Abweichungen hat die Kundin/der Kunde vor Beginn der Tattoositzung gesehen und ihr/sein Einverständnis hierzu vor Beginn der Tätowierung gegeben.

Das Unternehmen Stage of Art Tattoo behält sich vor, die AGB ändern zu können. Es gelten jeweils die aktuellen AGB zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung.

 

 

(zuletzt geändert am 23.02.2023)

Zusatzvereinbarung ergänzend zu den AGB von Stage of Art Tattoo Bielefeld auf Grund der aktuellen Covid-Pandemie

§ 1 Zusatzvereinbarung: unverschuldeter Ausfall des Tattootermins bedingt durch die Pandemie

  1. Lockdown veranlasst durch die Regierung

Da wir uns derzeit in Deutschland in einer Pandemie (Covid 19) befinden, kann es sein, dass reservierte Tattootermine durch von der Regierung veranlasste soggenannte „Lockdowns“ (Schließung / Arbeitsverbot für ganze Branchen über einen bestimmten Zeitraum) betroffen sind und in einem solchen Fall nicht zum vereinbarten Termin stattfinden können.

 

  1. Unverschuldete Quarantäne-Situation des Auftraggebers/der Auftraggeberin

Ebenso kann es sein, dass die Tattoositzung am geplanten Termin nicht stattfinden kann, sollte der/die AuftraggeberIn sich unverschuldet in Quarantäne begeben müssen zum Zeitpunkt des reservierten Tattootermins.

Sich Unverschuldet in Quarantäne begeben zu müssen, bedeutet in diesem Fall, dass der/die AuftraggeberIn Kontakt zu Personen, die an Corona erkrankt sind, hatte, selbst unvorhergesehen an Corona erkrankt ist oder nachweislich aus beruflichen Gründen vor der Tattoositzung in ein Risikogebiet reisen musste.

 

  1. Unverschuldete Quarantäne-Situation des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin

Sollte sich der Künstler/die Künstlerin von Stage of Art Tattoo aus in Punkt 2 aufgeführten Aspekten zum Zeitpunkt der reservierten Tattoositzung in Quarantäne begeben müssen, kann diese am geplanten Termin nicht stattfinden.

 

4. Unter diesen soeben in Punkt 1, 2 und 3  geschilderten Umständen wird in Absprache mit dem Kunden/der Kundin gemeinsam nach einem Ersatztermin geschaut, sobald feststeht, ab wann die Tattoobranche in NRW bzw. Bielefeld wieder arbeiten darf oder aber die Quarantäne aufgehoben wurde.

 

5. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist ausgeschlossen. Die Terminkaution verfällt in diesen Fällen nicht, sondern wird auf den neuen Ersatztermin angerechnet, sobald dieser stattfinden kann.

 

6. Alle weiteren bei Beauftragung vereinbarten Konditionen (u.a. Gesamtpreis, Motiv, Größe des Motivs. eingeplanter Zeitraum für die Tattooerstellung, ggfs. vereinbarter Aufpreis für weitere notwendige Zeit etc.) und die AGB des Unternehmens Stage of Art Tattoo bleiben bestehen und werden auf den Ersatztermin verlegt.

 

§ 2 Zusatzvereinbarung: Mitschuld des Auftraggebers/der Auftraggeberin am Ausfall der reservierten Tattoositzung bedingt durch die Pandemie

  1. Private Reisen ins Ausland

Da derzeit immer wieder andere Länder/Regionen als sog. Risikogebiete deklariert werden und man sich nach Rückkehr aus solchen Ländern mehrere Tage in Quarantäne begeben muss, ist der/die AuftragnehmerIn verpflichtet, ausreichend Abstand für eine eventuell auferlegte Quarantäne zwischen einem privat geplanten Auslandsaufenthalt (bspw. Urlaub) und der reservierten Tattoositzung einzuplanen. Sollte dies nicht geschehen und muss die Tattoositzung durch eine auferlegte Quarantäne bedingt durch einen privaten Auslandsaufenthalt verlegt werden, hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin diesen Umstand zuvor wissentlich in Kauf genommen. Dies gilt auch, sollte eine Region/ein Land erst während des privaten Aufenthalts des Auftraggebers/der Auftraggeberin als „Risikogebiet“ mit anschließend verordneter Quarantäne deklariert werden.

 

  1. Nicht-Beachtung der aktuellen Hygieneauflagen in den Räumlichkeiten von Stage of Art Tattoo

Das Unternehmen Stage of Art Tattoo informiert seine Kunden/innen stets über Änderungen der aktuell im Studio geltenden Hygieneauflagen über die seine Website sowie seine Social Media Kanäle. Kunden/innen können zudem auch im Vorfeld des reservierten Tattootermins sich direkt vom Unternehmen über bestehende Regelungen in den Räumlichkeiten informieren lassen.

 

2.1 Die Hygieneregelungen in den Räumlichkeiten von Stage of Art Tattoo können laut Hausrecht u.a. auch strenger als die von der Regierung beschlossenen ausfallen. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, während der Tattoositzung den aktuell in den Räumlichkeiten von Stage of Art Tattoo geltenden Hygieneregelungen nachzukommen und sich rechtzeitig im Vorfeld über selbige zu informieren.

2.2 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, für die Tattoositzung geforderte Nachweise (negatives tagesaktuelles Testergebnis aus einem Schnelltestzentrum etc.) mit sich zu führen und auf Verlangen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin während des Termins vorzuzeigen.

 

3. Trifft den/die AuftraggeberIn eine Mitschuld am notwendigen Ausfall/Verlegung des reservierten Tattootermins (wie u.a. in §2 Punkt 1 und 2 geschildert) bedingt durch Regelungen in Verbindung der Pandemie, so wird die Terminkaution vom Unternehmen Stage of Art Tattoo einbehalten.

 

4. Sollte zudem durch die kurzfristige Absage kein vergleichbarer Umsatz an dem Tag durch den/die AuftragnehmerIn generiert werden können, behält sich das Unternehmen Stage of Art Tattoo darüber hinaus vor, eine entsprechende Entschädigung von dem/der AuftraggeberIn gemäß § 642 BGB Mitwirkung des Bestellers zu fordern.

Stand 31.08.2021